BREAKING: Stewards treffen Entscheidung bezüglich des angeblichen Verstoßes von Russell

3:01, 14 Jun
Aktualisiert: 5:27, 14 Jun
0 Kommentare
Nach dem zweiten freien Training wurde George Russell zu den Stewards gerufen. Nun ist eine Entscheidung gefallen. 
Russell wurde zu den Stewards gerufen wegen eines "vermeintlichen Verstoßes gegen Artikel 12.2.1i des Internationalen Sportkodex und Nichtbefolgung der Anweisungen des Renndirektors (Punkt 17.3, Dokument 04) – Anweisungen für die Notausfahrt T14."

Russell erhält eine Verwarnung

Weniger als zwei Stunden später haben die Stewards ihre Entscheidung getroffen. Sie haben Russell eine Verwarnung erteilt. 
Das FIA-Dokument besagt: 
"Die Stewards hörten sich den Fahrer des Autos 63 (George Russell), den Teamvertreter an und prüften das Video und das Video aus dem Auto. Der Fahrer des Autos 63 erklärte, dass er gerade neue Reifen aufgezogen hatte und in Kurve 13 das Heck des Autos verlor und keine andere Möglichkeit hatte, als die Strecke links der orangenen Bordsteinkante im Inneren von Kurve 14 zu verlassen. Er sagte, dass er darauf konzentriert war, das Auto nicht gegen die Mauer zu fahren, und dabei die orangene Linie am Ausgang der Kurve 14 überfuhr. Er sagte, dass ihm sofort klar war, dass er damit die Anweisung nicht befolgt hatte und entschuldigte sich. Keine anderen Autos waren betroffen, und das Wiedereingliedern war nicht unsicher."
George Russell während FP2 beim Canadian Grand Prix
"Unter diesen Umständen haben wir entschieden, dass eine Verwarnung angemessen ist, in Übereinstimmung mit früheren Entscheidungen für ähnliche Verstöße im freien Training auf dieser Strecke. Den Teilnehmern wird daran erinnert, dass sie das Recht haben, bestimmte Entscheidungen der Stewards gemäß Artikel 15 des FIA Internationalen Sportkodex und Kapitel 4 der FIA-Gerichts- und Disziplinarordnung innerhalb der geltenden Fristen anzufechten. Entscheidungen der Stewards werden unabhängig von der FIA getroffen und basieren ausschließlich auf den relevanten Vorschriften, Richtlinien und vorgelegten Beweisen."
LESEN SIE MEHR ÜBER: